AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der ULLEWAEH! GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Vertragspartner/Anbieter

Der Kaufvertrag kommt zustande mit:
ULLEWAEH!® GmbH
Aldermannweg 4
23560 Lübeck

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Oliver Wagner-Csechala / Artem Rogachov Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE 22 291 20698

3. Kundenservice

Bei Fragen, Bestellungen oder Reklamationen erreichen Sie unseren Kundenservice unter:

Tel.: 0451 6933390
Fax: 0451 69333939
info@ullewaeh.de

4. Angebote und Angebotsunterlagen

Die im Katalog dargestellten Produkte stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern sind lediglich als eine Aufforderung zur Bestellung zu verstehen. Unsere Katalogabbildungen zeigen die Produkte so, wie sie bei Druck des Kataloges aktuell sind. Während der Gültigkeitsdauer des Kataloges können sich Ausführungen der Produkte leicht ändern, diese beeinträchtigen die Funktion oder Einsatzmöglichkeiten der Produkte nicht. Konstruktive Änderungen unserer Artikel sowie Änderungen in Struktur und Farbe gegenüber den Abbildungen und/oder Beschreibungen behalten wir uns vor, soweit sie handelsüblich sind.

Irrtümer vorbehalten.

Unsere Angebote sind stets freibleibend, verbindlich für den Umfang von Leistungen und Lieferungen sind ausschließlich unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen.

5. Preise und Versandkosten

Die auf der Preisliste genannten Preise stellen Bruttopreise dar. Versandkosten werden im Angebot nach Aufwand ausgewiesen.

Verändert sich der Preis eines einzelnen Kostenelements (zum Beispiel eines Vorproduktes oder mehrerer), so verändert sich auch der Preis des Endproduktes, jedoch nur insoweit als sich die bei dem jeweiligen Vorprodukt eingetretene Preisänderung anteilig auf den Preis des Endprodukts auswirkt.

6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist fällig innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Sonderzahlungen gelten die auf dem Rechnungsformular vereinbarten Zahlungsbedingungen.

7. Lieferzeit und Lieferbedingungen

Besteht Ihr Auftrag aus mehreren Paketen bzw. beinhaltet eine Montage mit Warenanlieferung, so kann die Anlieferung an unterschiedlichen Tagen erfolgen. Bei Lieferproblemen werden wir Sie umgehend informieren. Wir versuchen stets Ihre Sendung komplett auszuliefern, dennoch kann es im Einzelfall zu Ausnahmen kommen. Liefertermine oder Lieferfristen gelten stets als unverbindlich und angenähert, außer es werden ausdrücklich Fix-Liefertermine schriftlich vereinbart.

8. Montage und Gebrauchsanleitung

Die ULLEWAEH! GmbH bietet einen entgeltlichen Montage-Service an, der im Zusammenhang mit der Bestellung in Auftrag gegeben werden kann. Sollte eine Montage der in Auftrag gegebenen Konstruktionen und Produkte aus vorher nicht bekannten Gründen nicht möglich sein, so kann der Monteur vor Ort nach eigenem Ermessen eine Montage abbrechen. Dies kann zum Beispiel bei Decken und Wänden auftreten, welche sich trotz Absprache als nicht tragfähig für eine Montage erweisen. Sollte vor Ort keine alternative Möglichkeit der Anordnung oder keine alternative Montageweise möglich sein, so behält sich die ULLEWAEH! GmbH das Recht vor, im Sinne der Sicherung der Unversehrtheit von Leib und Leben, von dem Auftrag zurücktreten zu können.

Die Montage unserer Produkte darf daher ausdrücklich auch nur durch FACHBETRIEBE ausgeführt werden, die die Tragfähigkeit der Decken und Wände einschätzen und Befestigungsmittel entsprechend auswählen können. Für einen durch unsachgemäße Montage oder falsch ausgewählte Befestigungsmittel entstandenen Schaden, übernimmt die Fa. ULLEWAEH! GmbH keine Gewährleistung.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum der ULLEWAEH! GmbH.

Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

10. Gewährleistung

Mängel an den gelieferten Produkten, einschließlich der Produktanleitungen und sonstiger Unterlagen, werden von uns innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Käufer behoben. Dies geschieht je nach Einzelfall durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der vertraglich vereinbarte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ermöglicht ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

Schäden an einem Produkt, welche auf Grund falsch angeordneter Zubehörteile und Aufhängungen, oder seiner Bestimmung entfremdeter Einsatz der Geräte entstanden sind, stellen keinen Reklamationsanspruch im Rahmen einer Gewährleistung dar. Wir behalten uns das Recht vor, beanstandete Teile zu begutachten.

In Anerkennung der Tatsache, dass Holz ein Naturprodukt ist, sind seine naturgegeben Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale stets zu beachten. Die Bandbreite von natürlichen Farb- und Strukturunterschieden oder kleiner Einschlüsse innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.

11. Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen auch das Fehlen von Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware. Ferner fallen Fälle darunter, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden. Solche offensichtlichen Mängel sind uns gegenüber unverzüglich nach Lieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen uns gegenüber unverzüglich nach dem Erkennen durch den Käufer gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

12. Haftungsbeschränkung

Die ULLEWAEH! GmbH haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (das sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut). Hierbei ist die Haftung auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden (sogenannte vertragstypische Durchschnittsschäden) begrenzt. Vorhersehbar sind solche Schäden, die die ULLEWAEH! GmbH oder ihre Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannten oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Die Haftung der ULLEWAEH! GmbH ist im Übrigen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Die Haftung bei Personenschäden, nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes oder bei Schäden, die auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen sind, bleibt unberührt. Hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften wird nur für solche unmittelbaren und mittelbaren Schäden gehaftet, die von der Zusicherung umfasst sind.

13. Einweisung und Wartung

Das Personal zur Bedienung der Anlagen und Geräte ist fachkundig einzuweisen. Durch die verschiedenen Möglichkeiten der Seilaufhängungen ist auf die Vermeidung von kritischen Schlaufenbildungen zu achten! Kinder sind während des Aufenthaltes im oder am Gerät zu beaufsichtigen. Der Anlage liegen die Technischen Regelwerke für Sportgeräte sowie medizinischer Produkte zugrunde, sowie die Unfallverhütungsvorschriften "Kindertageseinrichtungen" der GUV unter sinngemäßer Anwendung der DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden. Es wird empfohlen, die Anlage gemäß EN 1176 mindestens jährlich einer Hauptuntersuchung zu unterziehen.

14. Höhere Gewalt

Für den Fall, dass die ULLEWAEH! GmbH die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht befreit.

Ist uns die Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, sind Sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

15. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist deutsch.

16. Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrecht

Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder schriftlich durch die ULLEWAEH! GmbH anerkannt wurden oder unbestritten sind. Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam. Die Parteien sind sich jetzt bereits darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, beiden Parteien zumutbare Regelung ersetzt wird, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.

18. Schlussbestimmungen

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Lübeck. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder des öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist Lübeck.